Zusatzvereinbarungen für die Premium-Mitgliedschaft
Allgemein
Die nachfolgenden Vereinbarungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der sprd.net AG, vertreten durch den Vorstand Jana Eggers (Vorsitzende), Matthias C. Spiess und Andreas Schröteler, Gießerstraße 27, 04229 Leipzig (Handelsregister AG Leipzig, HRB 22478), nachfolgend "Spreadshirt" genannt und dem Vertragspartner (nachfolgend „Premium-Nutzer“ genannt) bezüglich dem Erwerb einer so genannten „Premium-Mitgliedschaft“ im Rahmen des Online-Angebots von Spreadshirt.
§ 1 Premium-Mitgliedschaft
Der Premium-Nutzer erwirbt gegen Entgelt eine Premium-Mitgliedschaft. Die hierfür von Spreadshirt im Rahmen der Premium-Mitgliedschaft zu erbringenden Gegenleistungen und sonstige mit der Begründung der Premium-Mitgliedschaft verbundene wechselseitige Rechte und Pflichten ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen. Insbesondere erhält der Premium-Nutzer zusätzliche Funktionen für die Spreadshirt-Shops seines Benutzerkontos und kann Spreadshirt-Designer betreiben (siehe unten Paragrafen 4 und 5 „Premium-Funktionen“ und „Spreadshirt-Designer“)
§ 2 Geltung der Shop-Betreiber-AGB
Die Geltung der Shop-Betreiber-AGB wird durch den Abschluss der Premium-Mitgliedschaft nicht berührt.
§ 3 Zustandekommen der Premium-Mitgliedschaft
(1) Das auf der Webseite enthaltene „Angebot“, die Premium-Mitgliedschaft zu bestellen, ist eine unverbindliche Aufforderung an den Premium-Nutzer zum Abschluss einer solchen Vereinbarung.
(2) Durch das Absenden des ausgefüllten Bestellformulars im Rahmen von Spreadshirt gibt der Premium-Nutzer ein bindendes Angebot auf Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft ab.
Vor dem endgültigen Absenden hat der Kunde auf einer Übersichtsseite die Möglichkeit, die Richtigkeit seiner Eingaben zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Für das Bestellverfahren stehen derzeit folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Niederländisch, Italienisch, Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Polnisch, Finnisch.
(3) Spreadshirt sendet dem Premium-Nutzer daraufhin per E-Mail eine Bestellbestätigung. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Premium-Nutzer nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei Spreadshirt eingegangen ist.
(4) Die Vereinbarung kommt erst dann zustande, wenn Spreadshirt die Premium-Funktionen freischaltet oder dem Premium-Nutzer per E-Mail die Annahme seines Angebots erklärt.
Die Details der Bestellung können auch online unter www.spreadshirt.net im Benutzerprofil unter „Bestellungen“ eingesehen werden.
§ 4 Premium-Funktionen
(1) Shops von Premium-Nutzern können mithilfe des Sprachauswahl-Menüs in bis zu 11 Sprachen dargestellt werden. Folgende Sprachen stehen hierbei momentan zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Niederländisch, Italienisch, Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Polnisch und Finnisch.
(2) Der Premium-Nutzer entscheidet, ob er Endkunden bei Bestellungen über seinen Shop ab einem bestimmten Bestellwert Rabatte einräumt. Die Rabattstaffelung wird durch Spreadshirt vorgegeben. Bei mehreren Shops des Premium-Nutzers gilt die Rabattregelung nur für den jeweils ausgewählten Shop des Premium-Nutzers. Um die rechtlich Zulässigkeit, insbesondere an die Regelungen des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrechts, zu gewährleisten, hat sich der Premium-Nutzer ausschließlich an die technischen Vorgaben von Spreadshirt zu halten.
(3) Der Premium-Nutzer kann bis zu 20 Vektor- oder Pixelgrafiken pro Tag auf den Spreadshirt-Server laden und für seine Shops verwenden.
(4) Mehrere Shops des Premium-Nutzers können über ein einziges Benutzerkonto bzw. ein Login verwaltet werden.
(5) Spreadshirt-Rechnungen und –Lieferscheine, welche an Spreadshirt-Kunden eines Premium-Nutzers gerichtet sind, können durch ein Premium-Nutzerlogo individualisiert werden. Spreadshirt wird auf den Rechnungen und Lieferscheinen lediglich als ausführender Vertragspartner genannt.
(6) Der Premium-Nutzer kann einzelne Produkte als Sonderangebote deklarieren, bei denen der alte Produktpreis „durchgestrichen“ dargestellt wird. Um die rechtliche Zulässigkeit, insbesondere an die Regelungen des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrechts, zu gewährleisten, hat sich der Premium-Nutzer ausschließlich an die technischen Vorgaben von Spreadshirt zu halten.
§ 5 Spreadshirt-Designer
(1) Der Premium-Nutzer kann für sein Benutzerkonto bis zu drei Spreadshirt-Designer (im Folgenden auch „Designer“ genannt) einrichten und betreiben. Designer sind Spreadshirt-Shops des Premium-Nutzers, welche in besonderer Weise dargestellt sind. Der Endkunde kann mithilfe des Designers Produkttypen mit Motiven und Textpersonalisierungen entsprechend der technischen Vorgaben gestalten. Für die Gestaltung und die Funktionen des Designers gelten abschließend nachfolgende Absätze.
(2) Die Umwandlung eines klassischen Shops in einen Designer unter Erhaltung der erstellten Produkte ist nicht möglich.
(3) Der Premium-Nutzer kann entscheiden, ob der Warenkorb und/ oder die Freestylebox als Elemente des Designers angezeigt werden sollen. Mit Hilfe der Freestylebox kann, entsprechend der technischen Vorgaben, eine individuelle Grafik in den Designer eingebunden werden.
Eine weitergehende, insbesondere grafische Gestaltung von Warenkorb und Freestylebox ist nicht möglich.
(4) Der Premium-Nutzer kann Farbe, Schrift und Designer-Name auswählen. Weitergehende, insbesondere grafische Anpassungen des Designers sind nicht möglich.
(5) Für Produkte, welche über einen Designer bestellt werden, gelten die Endkundenpreise von Spreadshirt. Der Premium-Nutzer erhält bei Bestellungen über seinen Designer 20 % Provision auf den Netto-Endkundenpreis des Warenkorbinhalts. Eine Festlegung individueller Provisionen auf die Produkte ist dem Premium-Nutzer nicht möglich.
(6) Der Premium-Nutzer kann die Spreadshirt-Motiv-Kategorien in seinen Designer übernehmen. Die Auswahl einzelner Spreadshirt-Motiv-Kategorien ist ihm nicht möglich. Stellt der Premium-Nutzer eigene Motive in den Designer, so erscheinen diese in einer eigenen Motiv-Kategorie des Premium-Nutzers in jedem seiner Designer. Der Premium-Nutzer entscheidet, ob Endkunden eigene Motive in den Designer laden können.
(7) Darüber hinaus können die Erstellung eigener Motiv- und Produktkategorien sowie eine Einzelauswahl von Produktkategorien oder -typen für den Designer nicht erfolgen.
(8) Premium-Nutzer können für jeden ihrer Designer ein Startprodukt festlegen.
(9) Die Möglichkeiten des Premium-Nutzers gemäß § 4 Abs. (1) – (4) gelten für den Designer entsprechend.
§ 6 Einbinden des Spreadshirt-Designers durch den Premium-Nutzer
Der Premium-Nutzer kann den von Spreadshirt angebotenen Spreadshirt-Designer auf seiner Webseite veröffentlichen; eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht jedoch nicht. Veröffentlicht wird mittels eines von Spreadshirt bereitgestellten elektronischen Verweises ("link"), den der Premium-Nutzer auf seiner Internet-Präsenz einbindet. Im Fall der Veröffentlichung verpflichtet sich der Premium-Nutzer den durch Spreadshirt erzeugten Link unverändert auf seiner Internet-Präsenz einzubinden. Insbesondere Veränderungen, welche die Publikation der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden betreffen, sind dem Premium-Nutzer nicht gestattet.
§ 7 Kosten/ Bezahlung
(1) Die Kosten einer Premium-Mitgliedschaft sind von der Vertragsdauer abhängig, welche durch den Premium-Nutzer im Rahmen des Bestellprozesses nach § 3 gewählt wird. Die Kosten werden dem Premium-Nutzer vor Bestellung angezeigt. Sie sind hier abrufbar.
(2) Die Bezahlung erfolgt nach Wahl des Premium-Nutzers per Bankeinzug, Kreditkarte, Vorkasse oder weiteren angebotenen Bezahlverfahren.
(3) Soweit die vom Premium-Nutzer gewählte Zahlungsweise trotz vertragsgemäßer Durchführung seitens Spreadshirt nicht durchführbar ist, insbesondere weil eine Abbuchung vom Konto des Premium-Nutzers mangels Deckung dessen Kontos oder wegen Angabe falscher Daten nicht möglich ist, hat der Premium-Nutzer Spreadshirt oder dem von ihm mit der Abwicklung beauftragten Dritten die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
(4) Spreadshirt ist berechtigt, sich bei der Abwicklung der Zahlung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter zu bedienen:
a) Bei Zahlungsverzug des Premium-Nutzers darf Spreadshirt seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten und die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an diesen Dritten übertragen.
b) Im Falle der Einschaltung Dritter in die Zahlungsabwicklung, gilt die Zahlung im Verhältnis zu Spreadshirt erst dann als geleistet, wenn der Betrag vertragsgemäß dem Dritten zur Verfügung gestellt wurde, so dass der Dritte uneingeschränkt darüber verfügen kann.
§ 8 Vertragsdauer/ Kündigung
(1) Die Premium-Mitgliedschaft wird nach Wahl des Premium-Nutzers auf die Dauer entsprechend § 7 Abs. (1) eingegangen und endet automatisch mit Ablauf dieser Zeitspanne. Eine Verlängerung der Vereinbarung ist entsprechend § 3 möglich.
(2) Während der Vertragsdauer verzichten beide Seiten auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Ein beiderseitiges Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hierdurch nicht betroffen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Bei mangelhafter Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Spreadshirt haftet daher nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Angebots.
§ 10 Widerrufsbelehrung
(1)
Der Widerruf ist zu richten an:
sprd.net AG
Gießerstraße 27
04229 Leipzig
Deutschland
oder per Fax an: +49 – (0)341 / 594005 – 499
oder per E-Mail an: service@spreadshirt.net
(2)
(3)
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 11 Haftung und Freistellung
(1) Der Premium-Nutzer verpflichtet sich, bei der Gestaltung seines Premium-Nutzer-Shops keine Rechte Dritter zu verletzen und die geltenden Gesetze zu beachten, und steht dafür ein, dass die Angebote in seinem Premium-Nutzer-Shop insbesondere in Hinblick auf die Regelungen des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrechts (z.B. Preisangabenverordnung) rechtmäßig sind. Der Premium-Nutzer verpflichtet sich diesbezüglich auch ausschließlich an die technischen Vorgaben von Spreadshirt zu halten.
(2) Der Premium-Nutzer haftet gegenüber Spreadshirt für alle Schäden, die Spreadshirt dadurch entstehen, dass die Nutzung des Spreadshirt-Designers durch den Premium-Nutzer Rechte Dritter verletzt und/ oder gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt.
(3) Diese Haftung des Premium-Nutzers schließt sämtliche Schäden von Spreadshirt in Form von Kosten für die Rechtsverfolgung sowie Kosten und Schadensersatzbeträge ein, die Spreadshirt von einem Gericht auferlegt werden oder in einem Vergleich enthalten sind. Der Premium-Nutzer verpflichtet sich, Spreadshirt von sämtlichen vorgenannten Kosten und Schadensersatzforderungen freizustellen. Spreadshirt hat in diesem Fall gegen den Premium-Nutzer einen Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten.
(4) Eine Haftung von Spreadshirt gegenüber dem Premium-Nutzer, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere – aber nicht abschließend – gemäß §§ 280 ff. BGB, 323 ff. BGB oder wegen unerlaubter Handlung nach § 823 ff. BGB, bestimmt sich abschließend wie folgt:
Spreadshirt haftet, sofern der Premium-Nutzer Ansprüche geltend macht, welche auf Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht von Spreadshirt, ihrer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung von Spreadshirt für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen.
(5) Handelt es sich bei dem Premium-Nutzer um einen Unternehmer, d. h. eine natürliche oder juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt darüber hinaus Folgendes:
Soweit Spreadshirt eine fahrlässige Verletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Eine weitergehende Haftung von Spreadshirt wegen Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Änderung von Konditionen
(1) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Spreadshirt wird etwaige Änderungen dieser Vereinbarung auf der Webseite „www.spreadshirt.net“ veröffentlichen und den Premium-Nutzer per E-Mail informieren. Sofern der Premium-Nutzer nach einer solchen Benachrichtigung weiterhin Motive für die Nutzung zur Verfügung stellt, gelten die Änderungen als stillschweigend anerkannt.
(2) Als Schriftform im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten Erklärungen per Telefax, Brief und E-Mail. Im Fall einer diesbezüglichen Erklärung gegenüber Spreadshirt via E-Mail ist diese zu richten an: service@spreadshirt.net.
(3) Klarstellend wird vereinbart, dass durch eine derartige Änderung weder die sonstigen in diesem Vertrag niedergelegten Rechte und Pflichten noch für laufende Zeiträume vereinbarte Honorartabellen zum Nachteil des Premium-Nutzers berührt werden.
(4) Sollte der Premium-Nutzer mit einer Änderung nicht einverstanden sein, ist eine fristlose Kündigung der Vereinbarung möglich. In diesem Fall werden bereits zu viel gezahlte Kosten für die Premium-Mitgliedschaft erstattet.
§ 13 Gerichtsstand - Erfüllungsort - Rechtswahl
(1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Geschäftssitz von Spreadshirt in Leipzig.
(2) Sofern es sich bei dem Premium-Nutzer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Leipzig Gerichtsstand. Spreadshirt ist in diesem Fall auch berechtigt, den Premium-Nutzer nach Wahl von Spreadshirt an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Premium-Nutzer über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.
(3) Der Vertrag nach Maßgabe dieser Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern der Premium-Nutzer Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
Stand: 04/2008

