Bereits fertige designs

ich habe eine Frage: es gibt ja bereits fertige designs darf man die zum verkaufen von T-shirts benutzen oder sind diese urheberrechtlich geschützt?

Von vielen Seiten darfst du bei SPRD nichts benutzten. Im Internet werden auch viele geklaute .png etc. angeboten, obwohl die etwas anderes behaupten. Du kannst das meistens nicht wissen.

und wie schauts bei dieser Seite aus?

ich nehmlich das Motiv warum es mir geht im Internet nachgeschlagen und es nicht gefunden bedeutet das, dass es frei zur Verfügung steht?

Welche Seite? Wenn du nix findest heisst das erstmal nicht, dass es nicht urheberrechtlich geschützt wäre.

Ich meine die Seite: spreadshirts.at jene wird doch vermutlich keine urheberrechtlich geschützten Bilder als Designvorlage vorgeben oder?

Ich weiss nicht genau, was du meinst. Ich finde nur spreadshirt.at. Österreichische SPRD- Seite.

Alles das Du nicht selbst unbhängig erstellt hast und das eine Schöpfungshöhe besitzt hat einen Urheber, der die Rechte besitzt, es sei denn der Urheber ist länger als 70 Jahre tot. Solange du den Urheber nicht kennst, gehe davon aus, dass Dir keine Lizenz zur Nutzung bereitgestellt wurde.

Designs auf Spreadshirt wurden von Spredshirt sowie von Partnern mit Lizenzen ausgestattet, die Du in den Allgemeinen Bestimmungen nachlesen kannst.

Du kannst nicht die Grafiken selbst von Spreadshirt nehmen und zB bei anderen Anbietern nutzen. Das währe ein Urheberrechtsbruch in fast allen Fällen.

Du kannst bei Spreadshirt in CYO Bereich T-Shirt-Designs erstellen, diese T-Shirts kaufen und dann weitrverkaufen. Das stellt keinen Urheberrechtsmissbrauch dar, denn das T-Shirt ist ein Gebrauchsgegenstand und das steht dir frei zu verkaufen.

Du scheinst in der Materie insgesamt noch recht unrfahren zu sein. Ich empfehle einen Kurs für Kleinunternehmer zu machen oder dich bei Händlerverbänden, einem Rechtsanwalt und Steuerberater beraten zu lassen, um die wichtigsten Grundlagen zu lernen, und oder Literatur zum Thema lesen.

Interessante Frage. Bei einem unveränderten Shirt vom Marktplatz stimme ich Dir zu, solange es im Rahmen bleibt. Bei einem Shirt aus dem CYO, das nach eigenen Vorgaben verändert wurde und das womöglich durch Text eine neue Deutung bekommen hat, eher nicht.

Du hast dem CYO zugestimmt also eine Lizenz für diese Umgebung erteilt und sobald das Produkt von SPRD gedruckt und ausgeliefert ist, ist es ein Gebrauchgegenstand wie jeder andere und kann also auch weiterverkauft werden. Anders sieht es aus, wenn das Design nachgestaltet wird und von einem anderen Hersteller produziert wird, dann sieht das anders aus, denn das ist in der CYO Lizenz nicht enthalten.

mMn als Designer die irgendwann irgendwo mal sowas gelesen hat zum Wiederverkauf von Gegenständen.

Ich glaube nicht, dass das so simpel ist.
Worst case: jemand nimmt eins Deiner Motive, setzt einen Fascho Spruch drauf und bietet es bei ebay an. Mag angehen, wenn die Naziwampe nicht mehr in das Shirt passt und der freundliche Herr mit den 88 Tattoos Geld für neues Dosenbier braucht.
Aber spätestens beim zweiten oder dritten Shirt, das auf dieser Plattform und von diesem Anbieter auftaucht, muss ich diese kommerzielle Nutzung meines Erachtens nicht mehr klaglos hinnehmen.
Wie gesagt, interessante Frage.
Was meinst Du @Rico_Spreadshirt? Was deckt die Lizenz, die ich Euch gebe, ab?

Wäre ich jetzt der gegnerische Anwalt, würde ich damit argumentieren, dass wenn Spreadshirt diese rufschädigenden Produkte mit deinem Segen verkaufen darf und offensichlich ja auch hat, macht der Wiederverkauf den Kohl nicht fett.

Wobei mein Anwalt argumentiern könnte, dass ein Onlineangebot eine andere Reichweite als ein Shirt-Träger in der freien Wildbahn.

Könnte auf den Richter ankommen … wobei wir auch Kenntnis vom Sharebutton haben und damit auch mit der Publikation in den Sozialen Medien unser OK geben. Beim Sharebutton gibt es auch keinen Ethikfilter, den man angesichts der Nutzungsbedngungen annehmen könnte.

Aber wenn das Bild mit meinem Design bei ebay, facebook oder amazon auftaucht und ich es melde, wird es entfernt, oder?

Und wieder hergestellt, wenn eine Counter kommt. Danach bleibt nur noch der Rechtsweg.

Lies Dir doch bitte auch noch mal die AGB durch. Wenn ich mich nicht täusche, gibt es weder in den Partner-, noch in den Endkunden AGB eine Konkretisierung der Lizenzen und Rechte.

Du stellst deine Designs SPRD zur Nutzung zur Verfügung, ist sogar explizit in den Partner-AGBs ausgedrückt:
“Im Selbst-Gestalten-Bereich können Kunden mithilfe des „Design-Tools“ Produkte mit Textpersonalisierungen sowie eigenen und Deinen Designs frei gestalten.”

Ich würde meine Aussichten auf Erfolg hier Urheberrechtsansprüche durchzusetzen bei einem Wiederverkauf auch geschäftsmäßig nicht als sehr rosig beurteilen.