Röööhr oder Rooaaar, das ist hier die Frage?

Meine lieben Lesenden,
dieser Post soll zum nachdenken anregen und vielleicht auch einen gewisses Maß an Satire bieten.
Nicht nur für uns User/Designer sondern auch für die Mitarbeitenden bei Spreadshirt.

Immer wieder haben wir Designer das ein oder andere Hindernis, wenn es um das Thema “Legal” geht. Wir dürfen uns an die entsprechende Mailadresse wenden und bekommen dann in der Regel Hilfe. Immer öfter allerdings liest man nun im Forum oder erfährt es vielleicht auch selber, dass die Ablehnungsgründe bunter werden und leider auch immer weniger verständlich.

So ist es nun auch mir ergangen und ich möchte das Forum nutzen, um darüber zu berichten:

Das Design, um welches es geht ist folgendes:
Heisser als der Motor vom Deere

Nun war mir schon bewusst, dass sich die Farbgebung vermutlich sehr nah an den Logo Farben des Unternehmens befindet (es sind aber nicht die gleichen Farben). Die Ablehnung aber hauptsächlich wegen Verwechslungsgefahr mit folgender Begründung gemacht wurde: Laut § 14 Abs. 2 Satz 2 MarkenG kann ein Zeichen (d. h. Bild oder Text) nur mit der Zustimmung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin verwendet werden, wenn dieses Zeichen dem Original sehr ähnlich ist und die Gefahr besteht, mit dem Original verwechselt oder gedanklich damit in Verbindung gebracht zu werden.

So wunderte es mich dann doch schon ein wenig, denn das Logo des besagten Unternehmens sieht wie folgt aus: John Deere Logo - Logo, zeichen, emblem, symbol. Geschichte und Bedeutung (Möchte aus Markenrechtsgründen kein Bild posten) :wink: Das Tier in meinem Design ist lediglich ein springender Hirsch ohne jegliche Logostruktur.

Jetzt ist natürlich §14… ein absoluter Totschlagparagraph mit dessen weiter Auslegbarkeit alles abgelehnt oder auch angenommen werden kann. Akzeptiere ich zähneknirschend auch, vor allem, da es sich noch um das selbe Tier handelt. Zwar in unterschiedlichen Darstellungsformen und Farben, aber nun gut, ich nehme es hin.

Interessant fand ich in der Antwortmail jedoch die Erwähnung eines Markennamen mit einer Raubkatze, was ich für einen Copy and Paste Fehler hielt, da dieser in den folgenden Teilen der Mail nicht mehr auftauchte.
Bei meiner Nachfrage stellte sich allerdings heraus, dass dies der vornehmliche Grund der Ablehnung war, Zitat: Es geht bei der Ablehnung um das springende Tier über dem Text. Also durchaus um eine mögliche Verwechslungsgefahr mit der Marke PXXX.
Das kann doch nicht ernst gemeint sein, oder? Sieht das aus wie ein springender Puma, Tiger, Löwe oder ähnliches? Ist das Design irgendwie im Zusammenhang mit Sport oder dem Unternehmen zu verstehen? Wird ein Elch/Reh mit Weihnachtsmütze zu Weihnachten auch abgelehnt, weil es ein springendes Tier ist, das mit der Marke PXXX verwechselt werden kann?

Wenn es im Marken- und Designrecht inzwischen so weit gekommen ist, dass auch bei entferntesten Ähnlichkeiten dazu kommt, dass Designs nicht mehr veröffentlicht werden können, dann wird es auf den großen Plattformen bald keine “Fandesigns” oder ähnliche Dinge mehr geben. Zumindest nicht in den Ländern, in denen so etwas verklagbar ist. Anders sieht es dann dort aus, wo sich um übertriebenes Markenrecht nicht geschert wird.

Es gilt ein gewisses Augenmaß zu halten, auch von Seiten der Unternehmen, die ihr Markenrecht verletzt sehen. Aber auch von den Unternehmen, wie Spreadshirt, die nicht zulassen dürfen, dass nur bei dem geringsten Verdacht oder eine entfernten Möglichkeit bereits eigeschränkt wird, denn so spielt man einer stetig steigenden Regulierung nur noch mehr in die Hände.

Das ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs, wenn inzwischen auch einfach Worte wie “Black Friday”, “Oktoberfest” oder ähnliches einfach markenrechtlich geschützt werden können. Irgendwann haben wir alles verkauft und privatisiert, aber das ist ein anderes Thema.

Mein Hinweis und Wunsch ist lediglich hier mit Augenmaß dranzugehen und nicht eine Röööhr mit einem Rooaarrr zu vergleichen!

Danke fürs Lesen
Euer JJs Online