Unternehmen notwendig?

Muss man als Spreadshirt-Partner ein Unternehmen angemeldet haben? Und ist es notwendig Erwachsen zu sein um Online-Vertrieb zu betreiben? Oder kann man das schon mit 16 Jahren und damit mit einer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit? Danke

Unternehmen brauchst du nicht (wenn du nur auf den Marktplatz einstellst, Shop ist rechtlich schon bedenklich), kannst auch als Freelancer machen. Musst es nur bei der Steuer angeben.

Steht nix von Mindestalter in den Partner AGB von SPRD. Also sollte es gehen. Zur Not, trag den Namen eines Erziehungsberchtigten da ein, ist steuerlich wohl eh besser, sonst musst du noch eine eigene Erklärung abgeben, Steuerberater kostet auch Geld.

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Also nach BGB bist du mit 16 eingeschränkt geschäftsfähig. Somit darfst du ein gewerbe nur mit zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigtem ausüben.
Hier geht es auch um die Urteils- und Haftunsfähigkeit.
Das steht unter §110 ff BGB.

das ist Gesetzt und darum kommt keiner rum.

Wenn Du über einen POD wie Spreadshirt verkaufst ist das im Sinne des gesetzes ein Gewerbe. d.h. Du musst ein Gewerbe anmelden. Hier liegt die grundlage darin, dass ein weiterer Dienstleister beauftragt wird, für dich tätig zu sein.
Du nutzt auch einen Marktplatz der den Druck als Dienstleistung betreibt, somit also nach Finanzrecht.

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Ich bezweifle, dass die meisten Hobby Designer hier, welche paar Designs im Marktplatz eingestellt haben und paar Euro damit verdienen, ein Gewerbe angemeldet haben. Müssen es halt bei der Steuer mit angeben, ob sie es machen, ist eine andere Geschichte.

Wenn er einen Shop aufmacht, ist das eine andere Geschichte, da wird er wohl ein Gewerbe benötigen.

Betrachten wir es doch mal wie es ist. Wenn er einen Account aufmacht, steht da nirgendwo sein Name nach außen hin. Nur ein Fantasiename oder eine Nummer. Weiß kein Mensch, der das auf den Marktplatz sieht, ob er ein Gewerbe hat oder nicht. Und SPRD ist es egal, solange er die Anmeldeinformationen ehrlich und richtig ausfüllt. Ja nachdem, was er die reinschreibt, bekommt er es mit MwSt oder ohne ausbezahlt. Wenn sein Vater ihm das erlaubt, sollte es gehen. Wenn sein Vater damit einverstanden ist, kann er auch den Namen seinen Vaters da eintragen und er rechnet die Einnahmen steuerlich über ihn ab, Vieles ist machbar.

Wo kein Kläger, da kein Richter,

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