Urteil nach Designklau

Hallo in die Runde,

hier der Link zu einem aktuellen Urteil, das ich kürzlich erstritten habe:

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=JURE190006777&doc.part=L

Das von mir konzipierte und gestaltete Motiv “Fußball ist Kopfsache” wurde in der Vergangenheit von einem deutschen PoD-Unternehmen im Internet quasi 1:1 zum Verkauf angeboten. Es stand dort sogar in deren Rubrik “Top-Motive”. Zufälligerweise habe ich es irgendwann entdeckt und bin mit dem Markenanwalt meines Vertrauens juristisch dagegen vorgegangen.
Die Gegenseite hat den Diebstahl nie bestritten, sondern als Argument angeführt, dass mein Motiv keinen Schutz genieße (weil Icon + bekannter Spruch). Die Richter am Landesgericht Frankenthal sahen das allerdings anders und haben mir in allen Punkten recht gegeben.

Im Moment versuchen wir, eine Lösung zu finden, was den Schadensersatz angeht. Finden wir diese nicht, muss erneut ein Gericht entscheiden, was mir zusteht.

Es lohnt sich also, sein Recht einzufordern, auch wenn es anfänglich Zeit und Geld kostet.

Bitte PN an mich, falls jemand Interesse an den Kontaktdaten meines Rechtsbeistandes hat (Rhein-Main-Gebiet).

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Guten Abend,

zunächst einmal: Glückwunsch.
Ohne Dir nun aber ans Bein pinkeln zu wollen würde ich sofort und ohne mit der Wimper zu zucken, dem Beklagten bei seiner Ausführung zustimmen und verstehe nicht, was das Gericht dazu bewogen hat, das Urteil in dieser Form zu fällen.

Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass das Gericht denn auch gar nicht darauf eingeht, was denn genau der Beklagte nun zu unterlassen hat. Es heißt stattdessen (sinngemäß): Nicht so, wie auf dem Foto zu sehen. Naja, kann der Baklagte dann jetzt einfach ein Strichmännchen mit dünneren oder dickeren Armen und Beinen machen und ist raus aus der Nummer? Oder wie ist es, wenn er dem Strichmännchen Hände und Füße verpasst?

Meines Erachtens hat das Design eine nur sehr geringe Schöpfungshöhe. Es ist halt nur ein Strichmännchen.

Ich war ja nun nicht dabei aber…könnte es sein, dass der Beklagte einen sehr unerfahrenen Anwalt hatte? Egal, ich gönne Dir den Sieg aber als Maßstab würde ich ihn nicht bezeichnen. Vielmehr sieht es für mich so aus, dass der Beklagte sich hier nicht einmal die Mühe gemacht hat, sein eigenes Strichmännchen zu zeichnen, sondern kackendreist das ganze Design 1:1 kopiert hat, anstatt mal eben in 10 Minuten seinen eigene Stckman zu Papier zu bringen.

Das ist natürlich frech und nach meinem persönlichen Dafürhalten ist ihm auch nur dieses 1:1 Kopieren untersagt worden.

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Genau so isses. 1:1 kopieren geht halt nicht. Es sind ja auch ein paar Beispiele aufgeführt, wie man die Motividee recht einfach und schnell auch hätte anders umsetzen können.
Aber da es ja leider überall genug 1:1-Kopien vieler Spreadshirt-Motive gibt, ist es durchaus interessant und relevant für so manchen Designer hier.

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Da stimme ich Dir zu 100% zu

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Vor allem ist es ein fragwürdiges Vorgehen einer Plattform vorhandenen Content nachzubauen und als eigenes Motiv zu labeln. Geht garnicht. Ich finde, das ist der eigentliche Skandal.

Richtig. Deswegen hatte ich auch keine Hemmungen, dagegen vorzugehen.

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Leider geht aus dem Urteil nicht hervor, wer der Beklagte war.

Bei www.A.de handelt es sich um ein bekanntes E-Commerce Unternehmen, das seinen Nutzern eine Plattform zur Verfügung stellt, mit deren Hilfe Endkonsumenten T-Shirts gestalten und kaufen können, aber auch Designer ihre gestalteten Motive Dritten zum Verkauf anbieten können.

Jetzt sag nicht, dass es Spreadshirt war. Das wäre sowas von unwürdig und von Deiner Seite aus mehr als gerechtfertigt. Schöpfungshöhe hin oder her - dann geht es eher darum, dass jemand seine Position ausnutzt um auf Kosten von vermeintlichen Partnern Kohle zu machen. Position ausnutzt deshalb weil er nicht, wie andere Designklauer, auf qualitätsreduzierte Vorschauen angewiesen ist, sondern Zugriff auf die Originaldatei hat, die ihm treuhänderisch anvertraut wurde.

Schau Dir mal die Fotos ein bißchen genauer an. :face_with_monocle:

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Ah, okay. War nicht Spreadshirt. Ist aber das Gleiche in grün.

“Bei www.A.de handelt es sich um ein bekanntes E-Commerce Unternehmen, das seinen Nutzern eine Plattform zur Verfügung stellt, mit deren Hilfe Endkonsumenten T-Shirts gestalten und kaufen können, aber auch Designer ihre gestalteten Motive Dritten zum Verkauf anbieten können.”

Wusste garnicht, dass man bei Shirtinator eigene Designs anbieten kann.

Kann man auch nicht. Da haben sie was durcheinander gebracht.

Es gibt ein EU-Gerichtsurteil zur 1:1 Kopie, das von einer bekannten Musikgruppe erstritten wurde. Ein Musikschnipsel wurde von einer CD übernommen, das zu kurz war um in der Musikwelt Urheberrecht zu genießen. In dem Urteil heißt es, dass die Notensequenz und Instrumentenzusammenstellung selbst keinen Schutz genießt, die digitale Version von der CD aber schon.

1:1 Kopien sind auch dann unszulässig wenn das Werk kaum bis keine Originalität besitzt. Originalität ist eine der Vorraussetzungen für Urheberrechtsschutz. Das EU-Urteil ist die Entsprechung zum Fußballmotiv-Urteil.

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Glückwunsch dafür Stehplatz!
Das hätte ich jetzt auch nicht gedacht, da das Urheberrecht ja eine sehr hohe Meßlatte anlegt bzgl. “Gestaltungshöhe / Orginalität” etc.

Das Problem mit dem ganzen Urheberrecht ist aber, dass man sogar dann alt aussieht, wenn jemand plötzlich hingeht und sich genau Dein Motiv beim Patentamt als Marke sichern lässt.
Dann kann ER Dich verklagen, wenn du Dein eigenes Motiv weiter benutzt - das ist total KRANK.

Es ist genau so einer Künstler-Kollegin der Berliner East Side Gallery von mir passiert. Jemand hat sich einfach ihr Mauergemälde als Marke gesichert und nun muss sie den Inhaber der Marke fragen, ob sie ihr eigenes Motiv von der Mauermalerei noch für Drucke etc, selbst verwenden darf (der Trabi der durch die Mauer fährt).
Obwohl ja klar ist, dass SIE die Urheberin des Gemäldes ist seit 1989 schon :open_mouth:

Fazit: Wer genug Geld hat, scheisst eh auf das Urheberrecht und der Originalkünstler geht wie immer leer aus :face_with_symbols_over_mouth:

Das wäre eine urheberrechtliche Nutzung, die du untersagen kannst. Niemand kann dein Werk als Marke legal anmelden, wenn du die Nutzung nicht einräumst.

Moin Moin,

ich muss mal blöd fragen, wenn also die Beklagte, einfach aus dem Kopf einen Football gemacht hätte, dann wäre nichts passiert ?

Sie hätte das Motiv auch als Design eintragen lassen können, was wesentlich billiger als die Marke ist. Eines meiner Motive habe ich auch schon auf einem Konzert als Button gesehen.
Dass jemand das Werk eines Anderen klaut ist wirklich asozial. Die Künstlerin hat vermutlich nicht das nötige Kleingeld, um sich einen Anwalt zu leisten, weil sie zu viel verdient um es als Verfahrenskostenhilfe laufen zu lassen.

Zumindest früher galt Mal, dass wer ein Design eintrgen lässt verliert selbst die Kleine Münze des Urheberrechts. Ein Designeintrag verfällt ausgesprochen schnell im Vergleich zum Urheberrecht. Solange dein Anwalt kein geldgeiler Hinterfotz ist, der nur sein Honorar sieht, das er bekommt, ob er nun verliert oder gewinnt, wird ein guter Fachanwalt für Urheberrechte dich sauber beraten und wissen lassen wenn einem Motiv die Schöpfungshöhe fehlt, um Urheberrechte durchzusetzen. In jedem anderen Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Urheberrechtsverletzer die Zeche zahlt.

Solange man bei den Forderungen in einem angemessenen Rahmen bleibt, ist das Risiko überschaubar. Letztlich muss aber jeder für sich verantworten, was man sich zumuten kann und entsprechend offen das auch mit seinem Anwalt besprechen, so dass man dann auch entsprechend konservativ seine Entscheidungen treffen kann.