Eingetragene Wortmarke trotzdem verwenden?

Hallo zusammen,

ihr kennt doch sicherlich diese FCK NZS oder FCK MERKL Shirts, deren Design an RUN DMC angelehnt ist. Dieses Design ist eh geschützt, allerdings habe ich ein Design, das anders aussieht und unter Anderem aber auch den Begriff “FCK” enthält.

Nun ist der Begriff “FCK” als Wortmarke geschützt und enthält unter Anderem auch die Nizza-Klasse für Shirts. Scheint mir also ein heißes Eisen zu sein.

Was meint ihr dazu? Vielleicht nur den Tag “FCK” rausnehmen und falls eine Abmahnung kommt: Endet dies oft damit, dass man das Design nur rausnehmen muss und keine weiteren Kosten entstehen?

LG

Eine verbindliche Rechtsberatung bekommst du hier natürlich nicht.
Kannst du das Motiv mal beifügen?

Grundsätzlich solltest du die Finger davon lassen, wenn dein Motiv eine Verwechslungsgefahr darstellt, oder auf Kosten der Originalmarke, oder deren Bekanntheitsgrad Gewinne erzielt.

Für den Shop bist du als Händler für den Inhalt verantwortlich und abmahnbar.
Auf dem Marktplatz Spreadshirt, daher wird das Motiv u.U. abgelehnt.
Je nach Eintragungsstatus der “FCK …” Marke.

Wecke ich dann keine schlafenden Hunde? XD Design ist auf jeden Fall auf dem Marktplatz angenommen worden.

Gibt man FCK in die Suche bei euch ein, kommt eine Fülle an T-Shirts mit ähnlichem Design like this:
image
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020130382595/DE

Mein Design kommt dem aber nicht wirklich nahe. Allerdings gibt es folgende eingetragene Wortmarke: FCK
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020120121322/DE

Demnach müssten doch alle Shirts, die mit diesem Keyword zu finden sind, abmahngefährdet sein, da die Nizza-Klasse der Wortmarke T-Shirts beinhaltet.

Rechtsberatung ersetzt dieses Forum nicht, ganz klar. Würd mich dennoch mal interessieren, ob ich richtig denke und das Risiko mit FCK-Shirts dennoch sehr gering ist.

Grundsätzlich ist es eine Ermessensfrage, was zu nah dran ist am Original, oder was weit genug abgewandelt scheint.

Mein Tip(!) wäre alles zu unterlassen, was der o.g. Marke ähnelt. Sprich, keine roten Balken mit schwarzer oder weißer Schrift.
FCK alleinstehend ist hoch riskant, wie du schon selbst gut recherchiert hast. Hier würde der Markenschutz für die WM zum Tragen kommen.

Letztendlich kann der Markeninhaber (oder die Markeninhaberin) eine Abmahnung schicken, wie er lustig ist.
Davor sind wir als Platform ebensowenig gefeiht, wie jede andere Person auch.

Wir können tatsächlich nicht sagen: “Mach dein Motiv blau und du bist sicher” Und nächstes Jahr flattert eine Abmahnung herein, die sich auf irgendein aktuelles Urteil beruft, welches wir zum Zeitpunkt der Aussage, noch gar nicht kannten.

Danke dir auf jeden Fall für die Antworten. Ich schau mal, wie ich weiter verfahre.

LG

A post was merged into an existing topic: Der “unsinnige Wort/Markenschutz” Thread