Bildmarke "Smiley"

Hallo,

habe meine ersten Designs nun vorerst auf dem Marktplatz veröffentlicht, eins ist allerdings abgelehnt worden…

Es handelt sich um mein Design “Keep calm and listen to Acid”, welches anstelle der klassischen Krone das Smiley zeigt. Ablehngrund war die Bildmarke…

Daher meine Frage: Ist das klassiche Smiley als solches nicht erlaubt? Darf man das Smiley nur in stark abgewandelter Form benutzen, da ein von mir veröffentlichtes Design das Smiley in Form eines Totenkopfes hat?

Da sich meine Designs an die Freunde der elektronischen Tanzmusik richten und sich daher auch viele meiner Designideen um Acid Musik drehen (Smiley ist das Leitbild dieser Bewegung), wäre es super eine Antwort zu bekommen :slight_smile:

Abgelehnt:

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Der Smiley ist leider eine eingetragene Bildmarke und darf nicht verwendet werden.
Bei der Frage inwieweit Motive mit “Ähnlichkeiten” noch auf der sicheren Seite sind, würde ich mich auf die SPRD-Legal-Experten verlassen.

Schicke bei solchen Fragen bitte einfach eine Mail an legal@

Ich weiß nicht, wie es mittlerweile ist, aber es gab eine Zeit, da wurde alles, was irgendwie ein Gesicht in einem runden Kreis beinhaltete, abgelehnt.

303 ist Gut, asid in my house

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Habe die Frage mal an legal@ weitergeleitet. Mal gespannt was die Antwort ergibt…

Für Kenner :wink: :dancer: