Copyright / Urheberrechte Schutz / Abmahnungen

Hier starte ich eine Linksammlung / Info-Sammlung um sich und seine Werke zu schützen und ggf Lizensforderungen durchsetzen zu können. Dies ist ein Erfahrungsausstausch und keine Rechtsberatung.

Für DE gilt, gib’s dem Fachanwalt für Urheberrecht.

  1. In DE hat der Urheber Anspruch auf rechtlichen Beistand, d.h. die Kosten, die dir durch die Hilfe eines Anwaltes entsteht, trägt der, der dasUrheberrecht verletzt hat und gegenüber dem Künstler den Schaden zu begleichen hat.
  2. Der Künstler hat die Wahl zwischen zwei oder drei Tabellen für eine Hypotetische Lizensgebühr. Ist der Urheber nicht genannt verdoppelt sich dieser hypotetische Lizensbetrag

Also nicht lange überlegen, Sachverhalt dem Anwalt melden und sich ein oder zwei Wochen später über den Geldsegen freuen.

Wenn ihr noch keinen habt, hier ist eine Liste mit Anwälten:
https://www.anwalt.de/fachanwalt/urheberrecht_und_medienrecht.php

Es gibt Agenturen, die Lizensrechte international durchsetzen, manche übernehmen nur Lizensangelegenheiten für Photos, nicht aber Grafikdesigns. Achtung wenn Ihr eine Agentur nutzt seid gewahr, dass diese Prozente von den Lizensgebühren nimmt. In DE ist man mit dem Anwalt besser bedient. 100% der ausgehandelten Lizensen gehen an Euch. Wie immer Verträge gründlich lesen bevor man sich auf Dienste einlässt.

Plughunter http://www.plughunter.com
Copytrack http://www.copytrack.com
Pixsy http://www.pixsy.com (nur Photos)
Imagerights Recovery https://www.imagerights.com
Image Protect https://www.imageprotect.com/

Wenn ihr Erfahrungen habt mit diesen Diensten, lasst hören.

Pixsy hat mir mal $357 eingebracht und alles was meine Leistung war, ist mein Bild in deren Datenbank einstellen und als deren Reverse Imagesuche Treffer lieferte diese als Fälle über ein Formular einzureichen. Leider haben sie kurzdrauf wieder nur noch Fotos übernommen.

Wenn ihr die Hilfe dieser Agenturen in Anspruch nehmt, hilft es für die USA, rechtzeitig das Werk beim USCO registriert zu haben. Die Lizens-Gebühren, die die Agenturen dann verlangen können, sind höher Spätestens alle 3 Monate müssen die Werke, die ihr veröffentlicht habt, beim USCO registriert werden, um den vollen Schutz und alle Vorteile genießen zu können. Besser ist es unveröffentlichte Werke erst beim USCO zu registrieren und dann zu publizieren.
USCO akzeptiert Paypal und Kreditkarten. Die Registrierung ist ab $35 zu haben.

https://www.copyright.gov/

Urheberrechte gelten in allen WIPO-Ländern. Aber die Durchsetzung in vielen Ländern ist ein Albtraum, u.a. in den USA, wenn man seine Werke nicht registriert hat.

Why copyright registration is important
What’s an infringement worth

5 Likes

Ich habe mittlerweile schon zum 2. Mal eine Unterlassungserklärung von meinem Anwalt hier in D rausschicken lassen. Ich fackel da nicht mehr lange…

Danke für die Links! Ich hoffe ich werde sie nie brauchen, aber gerade für die Marktplatzdesigner ist das sicherlich hilfreich.

Die Frage kam auf, was so ein Urheberrechtsbruch üblicher Weise wert ist. Darauf gibt es keine eineindeutige Antwort.

A) kommt es darauf an, ob ihr vor Gericht darlegen könnt, was ihr üblicher #Weise erwirtschaften könnt.
B) ist das unter dem Durchschnitt oder ihr habt keine Wirtschaftsdaten, dann nimmt man Tabellen von Verbänden zu Rate. Es gibt verschiedene Verbände, die hier herangezogen werden können.

Zur Berechnung zählen Bildgröße, Auflage und Verbreitungsgrad … als eine Annäherung und groben Richtwert ist hier ein Auszug der MFM Tabelle:

http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=43146fe782e92

Die Tabellen werden jährlich herausgegeben, d.h. die Tabelle im Link mag sich von der aktuellen unterscheiden und gilt auch nur in DE.

Es gibt mehrere Verbände die jährlich unter ihren Mitgliedern die durchschnittlichen Erträge ermitteln und vom Gericht anerkannt werden. Darunter die MFM oder die von VG Bild und Kunst

Aus einer Google-Suche zum Schadensersatz:

VG-Bild
https://www.bildkunst.de/service/tarife.html#c1738

MFM siehe Link im letzten Beitrag.

Weil i.R. bei geklauten Grafiken du nicht als Urheber genannt bist, kommt ein 100% Aufschlag auf die in diesen Tabellen ermittelten Durchschnittserträge.

Wenn Du über Deine Bilanz nachweisen kannst, dass Du i.R. über den Durschnittwerten liegst, kannst Du auch deine Werte als Grundlage wählen.

Hier ist noch ein Beitrag, dass wenn man eine Flasche von Anwalt engagiert es auch in die Hose gehen kann und auch der Grund warum man die Kosten vom Anwalt erstattet bekommt, denn selbst Anwälte bekommen das anscheinend nicht richtig hin und dann gibt man dem Fachanwalt mit Erfahrung eben einen Angriffspunkt mit dem diese die prinzipiell berechtigten Ansprüche wegen einer Urheberrechtsverletzung abwehren können:
https://www.ipcl-rieck.com/abmahnung/urheberrecht-kostenfalle-unwirksamkeit-§-97a-abs-2-urhg.html

Vielleicht ne dumme Frage :sunglasses:, aber ich finde keine Antwort drauf :

ich mache mir zurzeit Gedanken darüber ob ich bei der Recherche nach eingetragenen Wortmarken richtig vorgehe. Da sprd ja Europaweit veröffentlicht, achte ich bei der Suche bei www.tmdn.org auf die Länder, die auf der Hauptseite bei sprd unter “Sprache/Land” aufgelistet sind.

Andererseits wird die Ware Weltweit verschickt. Greift der Markenschutz nur für die Länder in denen meine Designs offiziell auf den jeweiligen europäischen Spreadshirt Seiten angeboten werden, oder muß ich auf die Länder achten an die sprd verschickt?

Ist es nicht das Selbe? Gibt es nicht für jedes Land in das SPRD verschickt eine Länderdomain? Dementsprechend sollte für diese Länder kein EIntrag in Nizza 25 sein.

Der Link hier ist ganz gut. Bezieht sich nicht explizit aufs Markenrecht, lässt sich aber durchaus übertragen.

https://www.it-recht-kanzlei.de/versand-ins-ausland-anwendung-deutsches-recht-ausrichtung.html

Copytrack verfolgt nicht jeden Fall von Motivklau. Um dort Aussicht auf Erfolg zu haben, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, hierzu zählen:

• Es darf sich nicht um “Printfälle” handeln, nur unerlaubte Online-Nutzung wird verfolgt. Liegt beides vor, wird der Fall insgesamt nicht verfolgt.
• Die unerlaubte Nutzung muss kommerziellen Charakter haben.
• Es muss eine zustellungsfähige postalische Kontakt-Adresse des verantwortlichen Motivklauers ermittelbar sein.
• Seiten-URL und Bild-URL des geklauten Motives müssen auf den selben Server verweisen.

nein, ne Länderdomain haben so viel ich weis nur die, die man auf der Hauptseite ganz unten auswählen kann, und das sind nur europäische Länder. Bei Versandziel kann man aber beinahe jedes Land der Welt auswählen. Ich hatte gerade erst ne Bestellung aus Dominica, die haben keine extra Domain.

Die theoretische Rechtsauffassung ist, gibt auch andere Meinungen, dass man mit den Länderdomains die Zielländer eingrenzt und dementsprechend für diese Länder auch die (marken)rechtlichen Bedingungen einhalten muss. Theoretisch kann man aber aus fast jedem Land bestellen. Würde mich an den Länderdomains orientieren und es dafür markenrechtlich prüfen.

so hab ich es auch bisher gemacht, war mir immer unsicher ob es so richtig ist. Ansonsten könnte man gar nichts mehr schreiben, weil mittlerweile so viel geschützt wird.

Gibt auch wieder Anwälte die das anders sehen. Jeder Mist ist geschützt, slebst allgemeine Begriffe, die es seit hunderten Jahren gibt. Ein Unding.

Ja, da vergeht einem der Spaß. So viel ich weis wird Umgangssprache zwar eingetragen, hat aber keinen Bestand. Post vom Anwalt gibts trotzdem wenn man Pech hat. Total absurd das ganze.

Ja, eintragen lassen kann man fast alles. Must dann aber wieder gegen klagen, wenn Du abgemahnt wirst. Bei den Amis ganz beschissen. Deswegen am besten keinen Shop. Wenn was ist auf dem Marktplatz, bekommts erstmal SPRD, die löschen dann das Design und dann wird es meistens wohl gut sein. MIt großen Unternehmen legen die sich nicht so schnell an.

Nein. Markenrechtsverletzungen werden auch auf den MPs abgemahnt und du riskierst eine Abmahnung. Der einzige Vorteil beim Marktplatz ist ein Vieraugenprinzip und dass SPRD für dich ein Stück Markenwacht übernimmt. Ist aber nicht 100% und es kann dich jederzeit erwischen.

Dann direkter Weg zum Fachanwalt und mit ihm die Optionen

UE unterzeichen oder negative Feststellungsklage am Standort deiner Wahl diskutieren.

Macht nicht den Fehler einen befreundeten Anwalt für Arbeitsrecht oder Scheidungsrecht mit der Sache zu beauftragen. Ihr wollt hier in jedem Fall einen Fachanwalt.

1 Like

Ist mir bekannt. In der Praxis wenden sich aber oft die Inhaber über ein entsprechendes Formular, was viele PODs auf der Homepage haben und fordern die Löschung. Meist ist es damit dann getan. Eine Abmahnung kann aber auch möglich sein. Deswegen ist das besser nur über den Marktplatz zu verkaufen, im Shop steht man selbst drin, da könnten einige zu schnell auf dumme Ideen für Abmahnungen kommen.

Ich habe schon Abmahnungen abgewehrt (ich bevorzuge die Unclean Hands Methode, muss man aber richtig machen, sonst gehts schief), aber in anderen Bereichen. Würde nie auf die Idee kommen zu einem Anwalt für Haus- und Hofrecht zu gehen,

1 Like

Wenn man es genau nimmt, müsste man auf jeder Länderdomain die übersetzten Tags prüfen. Macht das jemand?

Solange die Tags aus der Umgangssprache sind und beschreibend, muss man sich markenrechtlich wenig sorgen machen. Dass sollte mit wenigen Aussnahmen problemlos abgwehrt werden können.

1 Like

Wobei ich das auch nicht ganz “fair” finde. Im neuen Nutzerbereich kann ich ja selber keinen Einfluss darauf nehmen, wo es veröffentlich wird. Das entscheidet Spreadshirt für mich.

Und auch das bewegt mich wieder zu dem ewig alten Thread von mir, in dem ich mir wünsche das die Nutzer festlegen können wo veröffentlich wird und die (teilweise) schlampig übersetzten Texte manuell (nach)bearbeiten können. :frowning:

1 Like