Urheberrrecht bei Gebäuden (Panoramafreiheit)

Hallo miteinander,

ich möchte auf einem Shirt, Tasse, Tasche, etc. ein selbst gemachtes Bild eines Turmes einer Stadt darstellen. Nun habe ich mich informiert, ob dies aus Urheberrechtsgründen überhaupt erlaubt ist.
Allerdings bin ich nicht richtig schlau geworden.

Bisher habe ich gefunden, dass ein Haus, Turm, Platz, Denkmal etc. der Panoramafreiheit gem. § 59 UrhG unterliegt. Das heißt das Objekt darf fotografiert werden, wenn aus von einer öffentlichen Straße und Wegen aus fotografiert wurde und kein Teleobjektiv etc. verwendet wurde.
Darf es dadurch auch gewerblich verwertet werden?

Also ein einfaches Beispiel:
Ich mache ein Bild vom Brandenburger Tor von der öffentlichen Straße aus, dieses Bild platziere ich auf ein Tshirt und möchte es über mein Shop verkaufen.
Spricht hier rechtlich was dagegen?

In meinem Fall handelt es sich natürlich nicht um das Brandenburger Tor sondern um einen Turm in einer Kleinstadt, aber das prinzip ist eventuell das gleiche.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Grüße

So einfach ist das auch nicht. Erstmals gilt Panoramafreiheit aber dann gelten auch die Rechte des Künstlers bzw. Architekten. Beim Brandenburger Tor ist es kein Problem, weil die “Rechteinhaber” schon seit mehr als 70 Jahren Tod sind. Bei einem Hundertwasserhaus sieht die Sache anders aus. Wenn du eine Häuserzeile/ Straßenszene ablichtest ist das eher kein Problem(außer die Straßenzeile wird durch das Hundertwasserhaus geprägt), wenn du auf ein Gebäude Fokussierst (z.b. das Hundertwasserhaus) schon.

Ein anderes berühmtes Beispiel ist der Eiffelturm. Am Tag kein Problem, bei Nacht würdest du die Recht des Künstlers der die Lichtinstallation gemacht hat verletzten.

Genau genommen könntest du beim Brandenburger Tor die Rechte der “Graffitikünstler” verletzten sofern man ihre Sprayerein sieht. Auch hier: Wenn du das Tor als Ganzes Verwendest kein Problem, würdest du gezeiht ein Graffiti ablichten und veröffentlichen könnte der „Künstler“ seine Rechte verletzt sehen.

Je nach Panorama z.B. Kölner Norden könnte es sich Lohnen das Logo vom Ford Gebäude zu retuschieren. Da Logos auch geschützt sind. Gleiches gilt für die Ladenschilder in einer Fußgängerzohne.

Und noch eine Einschränkung, die du beachten musst: Ist es erlaubt an dem Ort gewerblich zu fotografieren. Beispiel Zoo. Die Bilder von Tieren sind grundsätzlich nicht geschützt. Aber da du im Zoo nicht ohne Erlaubnis gewerblich Fotografieren darfst, darfst du Bilder die du dort gemacht hast nicht verwenden. Fotografierst du von der Straße aus über den Zaun ein Tier in dem Zoo wäre es ok.

Was deinen Turm betrifft ist es ein Bauwerk des berühmten Architekten xy der noch lebt oder vor weniger als 70 Jahren gestorben ist, könnte das ein Problem sein. Ist er teil der mittelalterlichen Stadtmauer, oder einer der vielen Bismarktürme die im 19.Jh. gebaut wurden kein Problem.

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Also der Turm um den es sich handelt wurde im Jahr 1478 fertig gebaut. Der Architekt ist dementsprechend schon verstorben.
Auf dem Bild sind keine Logos, etc. zu sehen, nur eine Häuserzeile im Hintergrund.

Also so vom Nachrecherchieren und deiner Antwort, dürfte es aus rechtlicher Sicht keine Einwände gegen die gewerbliche Verbreitung des Bildes geben…

Hallo @User_EU-17b6c13f :smiley:

Wenn Du wissen willst, ob Du so ein Bild bzw Design hier bei Spreadshirt verkaufen darfst, dann kann Dir das nur die zuständige Abteilung sagen.

Bitte wende Dich per mail an: legal@spreadshirt.net

Vielen Dank.

Ich habe das Bild an die von dir genannte E-Mail Adresse geschickt.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass “Spreadshirt” es überprüfen kann, ob ein Gebäude zur Ablichtung und gewerblichen Vermarktung urheberrechtlich geschützt ist.
Wie gesagt, es handelt sich hier um ein nicht bekanntes Objekt einer Kleinstadt.

Wenn Dir das Legal Team nicht weiterhelfen kann, dann hilft nur noch ein spezialisierter Anwalt. Ob sich so ein Aufwand in diesem Fall lohnt, das mußt Du selbst entscheiden.